In der Übersicht
Bundestagswahl am 23.02.2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet von 08:00 bis 18:00 Uhr die Bundestagswahl 2025 statt. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 17. Januar 2025 verschickt. Darin finden Sie alle Angaben zu Ihrem Wahllokal und zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.
Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ab 17. Januar 2025 – Stimmzettel erst ab dem 10. Februar 2025
Die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen ist vom 17.01. bis 16.02.25 über unsere Homepage oder durch scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung möglich.
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen. Durch die verkürzten gesetzlichen Fristen bei der Kandidatenaufstellung werden die Gemeinden voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 mit Stimmzetteln beliefert. Vorher können keine Briefwahlunterlagen verschickt und ausgegeben werden. Bitte verzichten Sie vor dem 10. Februar 2025 auf Nachfragen dazu im Rathaus. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können den Zeitpunkt des Erhalts der Stimmzettel nicht beeinflussen.
Postlaufzeiten
Die Deutsche Post hat zugesagt, Wahlunterlagen priorisiert zuzustellen. Trotzdem sollten Sie darauf achten, Ihren Wahlbrief möglichst früh vor dem Wahltermin zur Post zu geben. Gerne können Sie den Brief auch bis 23.02.25 um 18:00 Uhr direkt in den Rathausbriefkasten einwerfen.
Briefwahl im Ausland
Aufgrund der langen Postlaufzeiten kann es dazu kommen, dass Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ins Ausland verschickt oder rechtzeitig im Wahlamt ankommen. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit dem Wahlamt unter 06021/5003-340 in Verbindung, wenn Sie Briefwahlunterlagen ins Ausland geschickt bekommen wollen.
Sonderöffnungszeiten für die Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich ab 10.02.2025 auch persönlich im Rathaus abgeholt werden. Das Bürgerbüro wird dazu entsprechende Kapazitäten frei machen. Darüber hinaus gibt es Sonderöffnungszeiten für die Abholung der Wahlunterlagen. Diese sind:
Mittwoch, den 12. Februar 2025 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag, den 15. Februar 2025 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Mittwoch, den 19. Februar 2025 von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag, den 21. Februar 2025 von 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Andere Anliegen können an diesen Sonderöffnungszeiten nicht bearbeitet werden.
Auch das Wählen ist im Rathaus zu den (Sonder-) Öffnungszeiten möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass dafür nur geringe räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen und es daher zu Wartezeiten kommen kann.