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Info aus dem Bürgerbüro:
Kinderreisepass wird zum 1. Januar 2024 abgeschafft!
Ab Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben weiterhin gültig.
Als Gründe für die Abschaffung nennt das Gesetz die fehlende Anerkennung durch andere Staaten in seiner Verwendung sowie eine Vereinheitlichung der Dokumente für Erwachsene und Kinder.
Erfahrungsgemäß werden Kinderreisepässe erst kurz vor Antritt der Reise beantragt. Dies ist nach der Rechtsänderung nicht mehr möglich. Eltern müssen dann für ihre Kinder einen normalen, elektronischen Reisepass oder Personalausweis beantragen. Wer mit dem Nachwuchs nur innerhalb der EU oder des Schengenraums verreisen möchte, ist mit dem Personalausweis am besten beraten. Er ist bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre gültig und kostet 22,80 Euro. Für weltweite Reisen kann ein Reisepass beantragt werden dieser ist ebenfalls sechs Jahre gültig und kostet 37,50 Euro.
Bitte beachten Sie, dass eine Ausstellung des Personalausweises oder Reisepasses zwischen vier und sechs Wochen dauern kann.
Zum 01.01.2024 wird die Gebühr für den Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben von 60 Euro auf 70 Euro erhöht. Dieser hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Zur Beantragung ihrer Dokumente bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung über unsere Homepage www.hoesbach.de.