In der Übersicht
Friedhöfe und Friedhofsgebühren
Die Situation rund um unsere neun Friedhöfe, insbesondere im Hinblick auf die Friedhofsgebühren, wird derzeit intensiv diskutiert. In diesem Zusammenhang kursieren vereinzelt unvollständige oder missverständliche Darstellungen.
Ergänzend zu den geltenden Satzungen möchten wir daher zu folgenden Punkten informieren:
1. Bestehende Gräber
Für bereits bestehende Gräber fallen bis zum Ablauf des jeweiligen Grabrechts keine zusätzlichen Gebühren an.
Neue Gebühren entstehen erst bei einer Verlängerung des Grabrechts oder wenn im Sterbefall eine Verlängerung erforderlich wird.
2. Auswahl an Grabarten
Für erwachsene Verstorbene stehen derzeit insgesamt sieben verschiedene Grabarten zur Verfügung.
Darunter befinden sich auch zwei neue, kleinere und pflegeleichte Varianten, die auf vielfachen Wunsch aus der Bevölkerung eingeführt wurden: Urnenerdgräber und Urnenbaumgräber (jeweils Belegung mit zwei Urnen übereinander, mit einer Platte als „Grabstein“ in der Größe 35 x 35 cm). Selbstverständlich stehen auch weiterhin ausreichend Grabstätten für Sargbestattungen zur Verfügung.
3. Einordnung der genannten Kosten
Die teilweise genannten fünfstelligen Kosten für ein Familiengrab entsprechen aktuell nicht der Realität.
Richtig ist, dass Familiengräber (für bis zu vier Särge und vier Urnen) bei Neuerwerb oder Verlängerung über einen Zeitraum von 30 Jahren die kostenintensivste Grabart in Hösbach darstellen.
In den vergangenen Jahren ist jedoch zu beobachten gewesen, dass es für große Familiengräber mit bis zu acht Grabstellen kaum noch Nachfragen gibt. Stattdessen wird zunehmend das sogenannte Doppelgrab (für zwei Särge und zwei Urnen) gewählt, welches eine kostengünstigere Alternative darstellt und zugleich eine geringere Pflegefläche aufweist.
Bei der Verlängerung bestehender Gräber besteht zudem die Möglichkeit, die Grabart zu wechseln (z. B. vom Familiengrab zum Doppelgrab), ohne dass eine Veränderung der Grabfläche erforderlich ist.
Fragen beantworten Ihnen die SachbearbeiterInnen aus unserem Friedhofsamt gerne unter
Telefon: Telefonnummer: 06021 5003-360 (Andreas Kraus) oder Telefonnummer: 06021 5003-380 (Anabel Brunner)
Friedhöfe Markt Hösbach: | |
- Ortsfriedhof Hösbach | - Waldfriedhof Rottenberg |
Die Friedhofssatzung sowie die Friedhofsgebührensatzung können Sie gerne auf unserer Homepage www.hoesbach.de unter der Rubrik „Ortsrecht“, Buchstaben „F“:
– Friedhofssatzung
– Friedhofsgebührensatzung
nachlesen.
Mit dem QR-Code gelangen Sie direkt zum „Ortsrecht“:

