In der Übersicht
Grüne Erholungsoase – Wälder und Wiesen
Erholung in der freien Natur, Genuss der Naturschönheiten – alles das bietet unsere „grüne Oase“ rund um Hösbach mit Ortsteilen.
Für ein harmonisches Miteinander aller Nutzer des Waldes und der Feld- und Wiesengebiete, gilt es im Einklang mit der Natur Regeln zu beachten.
Hundehalter:
Große Verantwortung tragen die Menschen die „auf den Hund gekommen“ sind. Seit dem Jahr 2000 hat sich die Anzahl der in Hösbach gemeldeten Hunde um über 35% erhöht, was in der Gesamtzahl derzeit rund 600 Hunden in Hösbach und den Ortsteilen entspricht. Dem Bewegungsdrang des Vierbeiners gilt es tagtäglich nachzukommen.
Bitte leinen Sie Ihren Liebling zum Schutz unserer Wald- und Feldtiere – insbesondere im Zeitraum der Brut- und Setzzeit vom 01. März bis Mitte Juli an. Das Haar- und Federwild wird es Ihnen danken.
Mountainbiker:
Das Anlegen von Bahnen und Sprungrampen für Mountainbiker ist in Waldgebieten untersagt. In Art. 13 des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) ist das Betreten des Waldes wie folgt geregelt:
(3) Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.
Bitte beachten Sie die Gesetzgebung mit Rücksicht auf unsere Waldbewohner und anderen Nutzern des Waldes.
Reiter und Pferdekutschen (Fahrer):
Auf dem Rücken eines Pferdes die Schönheit und Weite der Natur zu genießen, ist für Reiter das höchste Glück und Entspannung pur.
Einen Grundsatz sollten Reiter und Fahrer von Pferdekutschen unbedingt beachten:
Vor Sonnenauf- und nach Sonnenuntergang soll im Wald nicht geritten oder gefahren werden.
Laut Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen geritten und gefahren werden. Entscheidend ist die Eignung des Weges. Dies ist abhängig vom jeweiligen Untergrund, der Geländeform und den Witterungsverhältnissen. Das Reiten und Fahren muss natur-, eigentümer- und gemeinverträglich ausgeübt werden. Natur und Landschaft müssen pfleglich behandelt werden. Grundsätzlich verboten ist das Reiten und Fahren auf Feldrainen, Böschungen, Pfaden, Steigen oder ähnlichen schmalen Fußwegen, Rückegassen, Waldschneisen und Wildwechseln. Innerhalb des Waldbestandes, d.h. zwischen den Bäumen hindurch, ist das Reiten nicht zulässig.
Wir wünschen allen Nutzern der Wälder und Wiesen ein harmonisches Miteinander und erholsame Stunden.
