Recyclinghof: Markt Hösbach

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Markt Hösbach
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Datenempfänger

cituro GmbH
Peter-Dörfler-Straße 30
86199 Augsburg

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Recyclinghof

Der Bauhof des Marktes Hösbach stellt sich vor

Der Bauhof des Marktes Hösbach stellt sich vor

Der Bauhof des Marktes Hösbach ist derzeit mit ca. 35 MitarbeiterInnen inklusive MitarbeiterInnen im Recyclinghof und der Grünabfallstelle besetzt. Unter der Leitung von Achim Wünsch müssen zahlreiche Arbeiten erledigt werden.

Wir sind gerne für Sie da!

Recyclinghof

Der Recyclinghof des Marktes Hösbach befindet sich im Bauhof in der Siemensstraße 14 und ist zu folgenden Zeiten ganzjährig geöffnet:

  • Mittwoch: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Samstag: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Welche Abfälle können im Recyclinghof entsorgt werden?

Im Recyclinghof stehen Container und Behälter für die Annahme nachstehender Abfälle bereit. Die Wertstoffe werden nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Größere Mengen müssen direkt an die entsprechenden Verwertungsbetriebe geliefert werden.

  • Altglas (kein Flachglas)
  • Altholz, 
    • unbehandelte und behandelte Althölzer, lackierte Hölzer, Spanplatten beschichtet und unbeschichtet, Möbel aus vorstehend erwähnten Hölzern, aber zerlegt oder zerkleinert in haushaltsüblichen Mengen; Metallteile sind soweit wie möglich zu entfernen (z. B. Metallfüße am Holzstuhl oder Tisch), Scharniere, Griffe u.a. können am Holz verbleiben. Unter behandelte Althölzer fallen insbesondere Hölzer aus dem Außenbereich und mit Holzschutzmitteln behandelte (z. B. kesseldruckimprägnierte, getränkte) Hölzer wie beispielsweise Beeteinfassungen, Palisaden, Dachlatten, Zaunpfähle, Zaunelemente und Balkonbretter. Größere Mengen, z. B. aus Umbaumaßnahmen, werden jedoch nicht angenommen und müssen nach wie vor über eine entsprechend geeignete Firma auf eigene Kosten entsorgt werden.
  • Altmetall
  • Altpapier
  • Aluminium
  • Bleiabfälle 
    • (z.B. Bleiabflussrohre, Bleischürzen und Bleieindeckungen von Dächern, Blei- und Weinflaschenverschlüsse).
  • Brillen,
  • Computer-CD-Roms
  • Dosenschrott
  • Flachglas
    • In den Container darf normales Flachglas, Sicherheitsglas, Isolierglas mit oder ohne innere Abstandsrahmen, Isolierglas mit oder ohne Kittanhaftungen, weißes Verbundglas inkl. Panzerglas, weißes  Ornamentglas, Glasbausteine.
  • Fenster und Türen (Die Fenster werden samt Glas und Rahmen gesammelt. Die Rahmen können aus Kunststoff, Holz und Metall sein.)
  • Hörgeräte,
  • Kabelreste (Kupferdrähte müssen noch vorhanden sein)
  • Kork, (von Weinflaschen) und sonstige saubere Korkreste
  • Musik-CDs
  • Ölhaltige Feststoffe,
    • wie z.B. Ölfilter, leere Ölbehälter, Öllappen und dgl., jedoch kein Alt- und Heizöl
  • Pflanzliche Fette und Öle 
    • ​​​​​​​(feste als auch flüssige Öle und Fette, wie z. B. Frittier-, Grill-, Back- und Abschöpffette sowie Speiseöle in haushaltsüblichen Mengen; nicht in die »Fetttonnen« gehören dagegen Speiseabfälle, tierische Fette, Schmieröle und -fette sowie hydraulische Öle)
  • PU-Schaumdosen
  • Schuhe
    • ​​​​​​​angenommen werden Schuhe paarweise, leicht beschädigte Schuhe, Sandalen, Badeschuhe, Gummistiefel, Lederstiefel, Sportschuhe, u.a.
  • Straßenkehricht
  • Styropor, faustgroß zerkleinert und absolut sauber anliefern (Verpackungschips sind gesondert abzuliefern)

Sondermüllabfälle (Problemabfälle), Gewerbe- und Grünabfälle sowie Bauschutt und Baustoffsäcke werden im Recyclinghof nicht angenommen.

Für die Sondermüllabfälle stehen die Problemabfallsammlungen zur Verfügung.

Die Grünabfälle sowie Bauschutt (max. 0,25 cbm pro Anlieferer) und Baustoffsäcke können zu der gemeindlichen Sammelstelle in der Gemarkung »Schellenberg« (Richtung Wenighösbach) angefahren werden.

Außerdem können Grünabfallsäcke zum Selbstkostenpreis von 0,50 € je Stück im Rathaus, Zimmer Nr. 5, erworben werden. Die Entsorgung der Grünabfallsäcke findet 2 x jährlich statt (Frühjahr und Herbst).

Die Grünabfall-Papiersäcke werden an der gemeindlichen Grünabfall-Sammelstelle nicht angenommen, diese können nur über die Grünabfallsammlungen des Landkreises entsorgt werden.

A B E R ! ! !
Nicht angenommen werden

  • Baustellenmischabfälle wie Abdeckfolien, ausgehärtete Leergebinde, Kabelreste, Rigips, Abflussrohre, Wasserrohrreste, asbesthaltige Produkte, Schalholz, Schreinerreste usw.

Öffnungszeiten der Sammelstelle für Grünabfälle, Bauschutt und
Baustoffsäcke:
01.04.  bis 31.10.:

  • Mittwoch 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Freitag: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Samstag: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

01.11. bis 31.03.:

  • Freitag: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Samstag: 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Annahme von Elektrogeräten

So gelten nun auch größere Gegenstände (über 50 cm Kantenlänge), die lediglich über einige elektrische Bauteile verfügen (z. B. elektrisch verstellbare Fernsehsessel) als Elektrogroßgeräte und können bei der Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr auf Abruf angemeldet sowie an der Übergabestelle der Firma Werner in Goldbach, An der Lache 123 oder am Kreisrecyclinghof, Obernburgerstraße 25, Aschaffenburg-Nilkheim angeliefert werden.

Wäschetrockner können nicht mehr als "weiße Ware" in den gemeindlichen Recyclinghöfen angenommen werden! Sie werden aber weiterhin über die Wertstoff- und Sperrmüllabfuhr auf Abruf abgeholt und können an der Übergabestelle der Firma Werner in Goldbach oder am Kreisrecyclinghof angeliefert werden.

In den Containern für Elektrokleingeräte, die in allen gemeindlichen Recyclinghöfen stehen, werden auch Gegenstände mit Kantenlängen unter 50 cm, bei denen die Elektronik nur ein Zusatzeffekt ist, erfasst. Ein Beispiel hierfür sind Kleidung oder Schuhe mit Leucht- bzw. Blinkfunktion.

Alle Geräte, deren Funktion auf Akku oder Batteriebetrieb ausgelegt ist (Laptop, elektrische Zahnbürste, etc.), werden in den Recyclinghöfen in speziellen roten Boxen gesammelt. Können die Batterien leicht herausgenommen werden, sind diese bei den Problemabfall-sammlungen oder Rücknahmestellen des Handels abzugeben.

Bei der Bereitstellung oder Abgabe von Elektrogeräten sollten Beschädigungen am Gerät grundsätzlich vermieden werden, da insbesondere bei zerbrochenen Bildschirmgeräten und Monitoren ein Verletzungsrisiko für die Mitarbeiter der Entsorgungs- und Verwerterfirmen besteht. Zudem ist oftmals ein hochwertiges Recycling nur sichergestellt, wenn die verschiedenen Gerätebestandteile zerstörungsfrei demontiert werden können.

Der Landkreis Aschaffenburg übernimmt für Daten, die sich auf Speichermedien in bereitgestellten bzw. abgegebenen Elektrogeräten befinden, keinerlei Gewährleistung im Hinblick auf den Datenschutz. Personenbezogene und sonstige vertrauliche Daten sind vom Nutzer vor der Bereitstellung bzw. Abgabe des Gerätes eigenverantwortlich zu löschen.

Für die sichere Vernichtung sensibler Daten vor der Abgabe eines E-Gerätes bieten etliche Firmen ihre Dienstleistungen an. Im Raum Aschaffenburg sind dies z. B. die Firmen DATA-EX und EMDE-APEV.

Weitere Informationen zur Annahme von E-Geräten stehen im Abfallkalender (Seite 6) und online. Außerdem ist die Abfallberatung telefonisch unter Telefonnummer: 06021 394-407 oder per E-Mail​​​​​​​ erreichbar.

Grünabfallstelle "Am Schellenberg"

Die Grünabfallstelle "Am Schellenberg" ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

von April bis einschließlich Oktober

  • Mittwoch 16.00 - 18.00 Uhr
  • Freitag 13.00 - 17.00 Uhr
  • Samstag 10.00 - 14.00 Uhr

von November bis einschließlich März

  • Freitag 13.00 - 17.00 Uhr
  • Samstag 10.00 - 14.00 Uhr

Welche Abfälle können im Recyclinghof entsorgt werden?

  • Grünabfälle
  • Bauschutt  (max. 0,25 cbm pro Anlieferer) 
  • Baustoffsäcke
     

Grünabfallsäcke können zum Selbstkostenpreis von 0,50 € je Stück im Rathaus, Zimmer Nr. 5, erworben werden. Die Entsorgung der Grünabfallsäcke findet 2 x jährlich statt (Frühjahr und Herbst).
Die Grünabfall-Papiersäcke werden an der gemeindlichen Grünabfall-Sammelstelle nicht angenommen, diese können nur über die Grünabfallsammlungen des Landkreises entsorgt werden.

Nicht angenommen werden
Baustellenmischabfälle wie Abdeckfolien, ausgehärtete Leergebinde, Kabelreste, Rigips, Abflussrohre, Wasserrohrreste, asbesthaltige Produkte, Schalholz, Schreinerreste usw.