In der Übersicht
Ausschreibung Baugebiet „Wingertsberg – 6. Änderung“
Mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 22.02.2024 und 21.03.2024 wurde der Verkauf der Grundstücke 40 bis 40 c zum Höchstgebot gefasst.
Demnach können die Bauplätze zum Höchstgebot, mindestens aber zum Bodenrichtwert von 610 €/m² mit folgenden Kriterien erworben werden:
- Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren nach Erwerb
- Selbstnutzung von mindestens zehn Jahren nach Bezug
- Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wingertsberg Änderung 6“ sind einzuhalten
- Bewerbungsfrist endet acht Wochen nach Bekanntgabe in den Hösbacher Nachrichten
- Bewerbungen können für mehrere Grundstücke abgegeben werden.
- Bei wertgleicher Abgabe eines Gebotes für das gleiche Grundstück entscheidet das Los
- Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung besteht nicht
- Die Nebenkosten zum Kaufvertrag (z.B. Notar, Grund- und Liegenschaftsbuchberichtigung, Grunderwerbsteuer) trägt der Käufer
Bei der notariellen Beurkundung soll zur Sicherung der Bauverpflichtung und Selbstnutzung ein Rückkaufsrecht für den Fall eingetragen werden, dass diese Kriterien nicht erfüllt werden.
Grundstück Lage Größe Mindestverkaufspreis
Fl.-Nr. 1000/264 Schubertstraße 40 308 m² 187.880 €
Fl.-Nr. 1000/265 Schubertstraße 40 a 411 m² 250.710 €
Fl.-Nr. 1000/263 Schubertstraße 40 b 299 m² 182.390 €
Fl.-Nr. 1000/262 Schubertstraße 40 c 234 m² 142.740 €
In Anbetracht der aktuellen Problematik zu Sturzfluten wird darauf hingewiesen, dass jeder Eigentümer Vorsorge gegen Hang und Schichtenwasser zu treffen hat.
Antragsberechtigung
Es können sich nur natürliche Personen bewerben, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre (minderjährigen) Kinder nicht antragsberechtigt.
Beginn der Bewerbungsfrist
Mit heutiger Bekanntmachung in den Hösbacher Nachrichten beginnt die Bewerbungsfrist von acht Wochen und endet mit Ablauf des 27.06.2024.
Ablauf der Vermarktung
Das Bieterverfahren wird digital über das Vermarktungsportal baupilot.com abgewickelt, worüber dann die Gebote abgegeben werden können.
Die Verlinkung finden Sie auch über die Homepage des Marktes Hösbach
www.hoesbach.de (⇒ „Bauen und Wohnen“ ⇒ „Neubaugebiete“)
Alle Interessenten, welche sich bereits digital auf die Interessentenliste von baupilot.com eingeschrieben haben, werden automatisch über den Start der Vermarktung informiert.
Sollte bisher keine Eintragung erfolgt sein, können Sie sich gerne für das digitale Bewerbungsverfahren auf www.baupilot.com registrieren und anschließend Ihre Bewerbung unter „Bayern - Region Aschaffenburg - Hösbach“ mit Auswahl des Baugebietes „Wingertsberg, Änderung 6 – Schubertstr. 40 bis 40 c“ einreichen.
Antragstellung
Die Bewerbungen sind innerhalb der Bewerbungsfrist von acht Wochen vorzugsweise elektronisch über die Plattform www.baupilot.com einzureichen. Eine Bewerbung in schriftlicher Form ist möglich und muss beim Markt Hösbach eingereicht werden.
Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn sie entweder über die Plattform www.baupilot.com oder unter Verwendung des von dem Markt Hösbach zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens form- und fristgerecht eingereicht werden. Der Markt Hösbach behält sich vor, von den Bewerbern Nachweise zu verlangen, sowie in nachweislich begründeten Einzelfällen eine angemessene Nachfrist zur Vorlage fehlender oder unvollständiger Angaben und Nachweise zu gewähren.
Für Ihre Bewerbung ist ein Bewerberfragebogen auszufüllen. Nach Abgabe der Bewerbung wird eine Rangliste nach dem höchsten Gebot für das einzelne Grundstück erstellt.
Der Gebotspreis der einzelnen Bewerber ist für andere Bewerber und die Verwaltung während der laufenden Bewerbungsfrist nicht einsehbar.
Nähere Informationen sind ebenfalls im Bewerberfragebogen enthalten.
vorläufige Zuteilung
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird der Höchstbietende des jeweiligen Grundstückes, ggf. nach vorherigem Losentscheid (bei Abgabe eines Gebotes in gleicher Höhe), über das Ergebnis der vorläufigen Grundstückszuteilung informiert. Innerhalb der in dem Informationsschreiben angegebenen Frist ist die Kaufabsicht zu bestätigen. Erfolgt seitens eines Bewerbers keine oder keine fristgerechte Kaufabsichtsbestätigung, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
endgültige Grundstücksvergabe
Über die endgültige Grundstücksvergabe entscheidet der Marktgemeinderat des Marktes Hösbach in nichtöffentlicher Sitzung. Die Vergabeentscheidung wird den Begünstigten anschließend mitgeteilt sowie Notartermine vereinbart.
Ein Anspruch gegen den Markt Hösbach auf Beschaffung, Bereitstellung, Vergabe oder Veräußerung von Wohnbaugrundstücken besteht nicht.
Nachrückverfahren
Übersteigt die Zahl der zu berücksichtigenden Bewerbungen die Anzahl der vier zu vergebenden Grundstücke, werden die zunächst nicht zu berücksichtigenden Bewerber in eine Nachrückerliste aufgenommen. Fallen während des Vergabeverfahrens ein oder mehrere Bewerber weg (z. B. wegen Rücknahme der Bewerbung), wird bezüglich des frei gewordenen Grundstücks bzw. bezüglich der frei gewordenen Grundstücke eine zweite Zuteilungsphase gestartet. Hierbei werden entsprechend der Anzahl der frei gewordenen Grundstücke die ranghöchsten Bietenden der Nachrückerliste berücksichtigt.
Sollte eine Bewerbung nach Grundstücksvergabe und vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages zurückgenommen werden, kommt das vorgeschilderte Nachrückverfahren ebenfalls zur Anwendung.
Für weitergehende Fragen zum Bewerbungsverfahren können Sie sich gerne an das Planungsamt mit Frau Joya Dorn, Frau Julia Sein und Frau Marion Paul wenden (E-Mail, Tel.: Telefonnummer: 06021 5003-223, Telefonnummer: 06021 5003-222, Telefonnummer: 06021 5003-224).
Hösbach, 02.05.2024
Frank Houben
Erster Bürgermeister